Beratung
Für eine Erstberatung (30 Min), berechne ich Ihnen € 90,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Dauert die Beratung länger, werden für eine Erstberatung maximal € 190,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer fällig. Gebühren, die Sie für eine Beratung an mich gezahlt haben, werden angerechnet, wenn sich an die Beratung eine Mandatsübernahme anschließt. (Stand Dezember 2021, diese Angaben dienen zur Orientierung, sprechen Sie mich gerne dazu an.)
Außergerichtliche Vertretung
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Es ist auch möglich, individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen. Es kann z.B. ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Gerichtliche Vertretung
Auch hier gilt, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem RVG richten. Auch im gerichtlichen Verfahren sind abweichende Regelungen durch Honorarvereinbarungen möglich.
Gerichtskosten erheben die Gerichte nach dem GKG.
Pflichtverteidigung
In Strafsachen kommt in verschiedenen Fällen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht. Der Verteidiger wird vom Gericht bestellt und das Gericht verauslagt die anfallenden Pflichtverteidigergebühren.
Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit für ein gerichtliches Verfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht prüft außerdem, ob Erfolgsaussichten bestehen. Wird Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, trägt zunächst die Staatskasse Ihre Gerichts- und Anwaltskosten. Allerdings kann das Gericht diese zurückfordern, wenn Sie in der Folgezeit über höheres Einkommen verfügen.
Wenn Sie einen Prozess führen müssen oder wollen und es finanziell eng wird, sprechen Sie mich an.