barbara neander

rechtsanwältin

familienrecht
migrations- und asylrecht
gewaltschutz
arbeitsrecht

Werdegang:

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
Referendariat in Bremen und Oslo
Rechtsanwältin seit 1996
Fachanwältin für Familienrecht 2006-2016

Sprachen:

deutsch, englisch und norwegisch

Kontakt

obernstraße 56
28195 bremen

tel 0421 47 60 63 63
mobil 0176 62 52 90 23

e-mail: sekretariat@neander-bremen.de

Termine bitte nur nach telefonischer Vereinbarung.

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Familienrecht

Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht

Jeder der eine Trennung durchmacht merkt schnell, dass neben der gefühlsmäßigen Bewältigung der neuen Situation eine Menge rechtlicher und finanzieller Fragen plötzlich geklärt werden müssen. Die korrekte Berechnung des Unterhaltes ist für den Zahler genauso wichtig, wie für den Empfänger. Gerade wenn man Streit vermeiden will, bietet sich die außergerichtliche Klärung mit anwaltlicher Unterstützung an.

So kann man beispielsweise Regelungen über die Verteilung von gemeinsamem Vermögen, Hausrat, Auto und den Umgang mit den Kindern auch ohne gerichtliche Hilfe treffen. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Kommt eine Einigung nicht zustande, hilft das Familiengericht, dem auch die Scheidung vorbehalten ist. Auch eine Regelung über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder ist Sache des Familiengerichts.

Eheschließungen/Lebenspartnerschaften

Was für die einen der schönste Tag im Leben ist, gestaltet sich für andere zum bürokratischen Hürdenlauf. Eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft in Deutschland zu schließen ist oft gar nicht so einfach, wenn einer der Partner (oder beide) keinen deutschen Pass hat. Die Standesämter machen meist strenge Vorgaben, welche Unterlagen vorzulegen sind. Lassen sich diese nicht ohne weiteres in der gewünschten Form beschaffen, denken viele Paare, dass ihnen dann der Weg in die Ehe auf Dauer verschlossen ist.

Meist lassen sich diese Probleme aber lösen. Auch Standesbeamte sind nur Menschen.

Gewaltschutz

Häusliche Gewalt / Stalking

Was tun, wenn die ehemals intakte Beziehung zum Alptraum wird? Wenn die nette Bekanntschaft einfach nicht akzeptieren will, dass kein Interesse besteht?

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking merken schnell, dass die Polizei oft nur „Erste Hilfe” leisten kann. Um die Situation dauerhaft wieder in den Griff zu bekommen, hält das Gesetz andere Hilfen parat.

Ob Unterlassungsverfügung oder Zuweisung der Ehewohnung – es gibt wirkungsvolle Mittel, sich zu schützen. Oftmals müssen zeitgleich sozialrechtliche Fragen geklärt werden, z.B. wenn wegen eines Wohnungswechsels der Arbeitsplatz in Gefahr gerät. Oder es muss der Umgang mit gemeinsamen Kindern geregelt werden.

Kommt es zum Strafverfahren, können Betroffene am Verfahren als Nebenkläger teilnehmen. Als Nebenkläger kann man das Verfahren aktiv mitgestalten und wird nicht nur auf die Rolle als Zeuge festgelegt.

Sexuelle Übergriffe

Sie oder ein Angehöriger haben einen sexuellen Übergriff erlebt? Ob der Vorfall schon längere Zeit zurückliegt oder gerade erst geschehen ist – viele Betroffene sind verunsichert und tun sich schwer, zu entscheiden wie sie damit umgehen wollen. Ich berate und unterstütze Sie rund um die Fragen von Anzeigeerstattung, Zeugenaussage und/oder Nebenklage. Gemeinsam entscheiden wir über das Vorgehen, beraten über Erfolgsaussichten und weiterführende Hilfen.

Arbeitsrecht

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht nur in Krisenzeiten eine existenzielle Bedrohung. Die sozialen Sicherungssysteme fangen die wirtschaftlichen Folgen nur teilweise auf. Viele Regelungen sind in den letzten Jahren verschärft worden. Daher ist es wichtig, von Anfang an richtig zu reagieren.

Eine Kündigung des Arbeitgebers einfach hinzunehmen, kann sich heutzutage kaum noch jemand leisten. Eigenkündigungen und Auflösungsverträge können zum Verlust der Ansprüche auf Arbeitslosengeld führen.

Viele arbeitgeberseitige Kündigungen sind angreifbar. Allerdings muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gerichtliche Hilfe gesucht werden. Versäumt man dies, geht die Möglichkeit die Kündigung anzufechten verloren.

Migrationsrecht

Visumsverfahren

Wie holt man einen Familienangehörigen in die Bundesrepublik? Die Regelungen über die Visumserteilung sind in den letzten Jahren immer wieder verschärft worden. Die Auskünfte, die die Antragsteller von den deutschen Konsulaten erhalten, sind meist dementsprechend entmutigend.

Auch heute gibt es aber noch Möglichkeiten, den Familiennachzug – auch gegen den Wunsch der Konsulate – durchzusetzen. Manchmal hilft allerdings nur das Gericht.

Aufenthaltsrecht

Sie befinden sich bereits in Deutschland, aber Ihr Aufenthaltsrecht oder das eines Angehörigen ist noch nicht gesichert? Insgesamt haben sich in den letzten Jahren die meisten Regelungen verschärft. Auch wenn die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag erst einmal abgelehnt haben, kann ich für den Einzelfall meist eine Lösung finden.

Einbürgerung

Sie möchten deutscher Staatsbürger werden? Ich bereite mit Ihnen gemeinsam den Einbürgerungsantrag vor und unterstütze Sie im Umgang mit der Einbürgerungsbehörde.

Asylverfahren

Sie oder ein Angehöriger haben Asyl beantragt? Asylsuchende sind nicht rechtlos. Ich helfe Ihnen bei der Vorbereitung auf die Anhörung und sorge dafür, dass Sie Ihre Asylgründe umfassend vortragen können. Bei einer Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, berate ich Sie über die Erfolgsaussichten einer Klage und vertrete Sie gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht.

Zivilrecht

Forderungen

Sie haben einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten oder Ihr Schuldner zahlt einfach nicht? Ich helfe Ihnen bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit Geldforderungen aufkommen können. Weil hier manchmal sehr kurze Fristen laufen, ist schnelles Handeln notwendig, wenn man seine Rechte nicht verlieren möchte. Sprechen Sie mich an.

Abmahnung/Unterlassung

Sie haben ein Abmahnschreiben bekommen oder sind zu einer Unterlassung aufgefordert worden? Oft sind die hiermit verbundene Geldforderungen unangemessen hoch. Wir beraten Sie und besprechen, welche Schritte nötig sind, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Kosten

Beratung

Für eine Erstberatung (30 Min), berechne ich Ihnen € 90,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Dauert die Beratung länger, werden für eine Erstberatung maximal € 190,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer fällig. Gebühren, die Sie für eine Beratung an mich gezahlt haben, werden angerechnet, wenn sich an die Beratung eine Mandatsübernahme anschließt. (Stand Dezember 2021, diese Angaben dienen zur Orientierung, sprechen Sie mich gerne dazu an.)

Außergerichtliche Vertretung

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Es ist auch möglich, individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen. Es kann z.B. ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Gerichtliche Vertretung

Auch hier gilt, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich nach dem RVG richten. Auch im gerichtlichen Verfahren sind abweichende Regelungen durch Honorarvereinbarungen möglich.

Gerichtskosten erheben die Gerichte nach dem GKG.

Pflichtverteidigung

In Strafsachen kommt in verschiedenen Fällen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht. Der Verteidiger wird vom Gericht bestellt und das Gericht verauslagt die anfallenden Pflichtverteidigergebühren.

Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit für ein gerichtliches Verfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht prüft außerdem, ob Erfolgsaussichten bestehen. Wird Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, trägt zunächst die Staatskasse Ihre Gerichts- und Anwaltskosten. Allerdings kann das Gericht diese zurückfordern, wenn Sie in der Folgezeit über höheres Einkommen verfügen.

Wenn Sie einen Prozess führen müssen oder wollen und es finanziell eng wird, sprechen Sie mich an.